Firmenphilosophie
Der Leitsatz von Betonlandschaften: Skateparks sind für alle da!
Bei der Planung von Skate- und Bikeparks können wir auf langjährige fachliche Erfahrung zurückblicken. Mit einem breit aufgestellten, in der Szene aktiven Team kennen wir die Bedürfnisse aller Nutzergruppen und setzen diese bestmöglich um. Als deutschlandweit einziges auf Actionsport spezialisiertes Landschaftsarchitekturbüro verstehen wir es auch besonders diese Anforderungen mit denen der Kommunen zu vereinbaren.
Als öffentliche Bewegungsräume und Sportanlage sind Skateparks vielen Nutzergruppen zugänglich. Skateparks sollen für Skater, BMXer, Scooter, Inlineskater, Dirtbiker und viele weitere Actionsportler, Jugendliche und Erwachsene mit unterschiedlichen Fähigkeiten gleichermaßen attraktiv sein.
Inklusion ist ein vielbeachteter und vieldiskutierter Grundsatz unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Wir möchten einen Beitrag hierzu leisten und Grenzen zwischen den Nutzern aufbrechen, indem wir unsere Parks so gestalten, dass sie von allen gut nutzbar sind.
Jede Sportart wird anders ausgeführt und hat dementsprechend andere Ansprüche an einen Park aber das grundsätzliche Selbstverständnis der unterschiedlichen Disziplinen ist sehr ähnlich. Denn individuelle Bewegung und kreative Aneignung des vorhandenen Raumes bilden die Basis dieser Sportarten.
Dank unserer langjährigen Erfahrung und guter Kommunikation mit allen Beteiligten (Kommunen, Endnutzer und ausführende Firmen) konzipieren wir die Anlagen so, dass Vorlieben wie zum Beispiel „Vert“- „Street“- oder „Park“-Skaten im Rahmen der finanziellen und topographischen Rahmenbedingungen stets berücksichtigt werden. Dies führt zu einer positiven Resonanz bei allen Beteiligten und somit einer guten Auslastung der Anlage.
Gleichzeitig sind wir stets bemüht jedem Park ein Alleinstellungsmerkmal zu geben. Das steigert nicht zuletzt den Wiedererkennungswert der Anlage, sondern auch die persönliche Identifizierung der Nutzer mit dem Park. So können auf einfach Weise die Wahrnehmung der Kommunen positiv beeinflusst und auch Vandalismus bekämpft werden.
Leistungen:
Bei der Skateparkplanung arbeiten wir als Landschaftsarchitekten und Ingenieure nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Diese umfasst in den Leistungsphasen (LP) 1 – 9 gegliedert:
- Klären der Aufgabenstellung
- Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
- Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Zusammenfassen der Ergebnisse
- Analyse der Grundlagen
- Abstimmen der Zielvorstellungen
- Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs
- Erarbeiten eines Planungskonzepts
- Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen Zusammenhänge
- Klären der Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen Ökosysteme
- Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
- Erfassen, Bewerten und Erläutern der ökosystemaren Strukturen
- Kostenschätzung nach DIN 276
- Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse
- Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher Anforderungen
- Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
- Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. Entwurfszeichnungen
- Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
- Kostenberechnung nach DIN 276
- Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen
- Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
- Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen
- Einreichen dieser Unterlagen
- Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Prüfen auf notwendige Genehmigungen, Einholen von Zustimmungen und Genehmigungen
- Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher und landschaftsökologischer Anforderungen
- Zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, z.B. endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, bei Freianlagen je nach Art des Bauvorhabens im Maßstab 1:200 bis 1:50, insbesondere Bepflanzungspläne mit den erforderlichen textlichen Ausführungen
- Bei raumbildenden Ausbauten: Detaillierte Darstellung der Räume und Raumfolgen im Maßstab 1:25 bis 1:1, mit den erforderlichen textlichen Ausführungen
- Materialbestimmung
- Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung
- Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
- Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
- Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche
- Einholen von Angeboten
- Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen
- Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
- Verhandlung mit Bietern
- Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote
- Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung
- Mitwirken bei der Auftragserteilung
- Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
- Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
- Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen
- Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Bauzeitenplan)
- Führen eines Bautagebuches
- Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
- Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln
- Rechnungsprüfung
- Kostenfeststellung nach DIN 276
- Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran
- Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle
- Auflisten der Gewährungsfristen
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
- Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen
- Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten
- Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
- Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
Weitere Besondere Leistungen die unser Büro erbringt:
- Vorbereitung und Moderation von Workshops mit Kindern, Jugendlichen, Skatern, Bikern
- Machbarkeitsstudien
- Standortanalysen
- Erstellen von Flächenkonzepten inklusive Zeitplan zur weiteren Planung
- Visualisierungen mit 3D-Animationen
- Bau von Modellen